AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Synectico GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen der Synectico GmbH (im Folgenden Synectico) mit dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Lieferungen, Leistungen und Preisvorbehalt
2.1 Angebote der Synectico sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Synectico. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Synectico diese schriftlich bestätigt.
2.3 Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung
2.4 Werden dem Käufer in Vertragsangeboten Sonderkonditionen eingeräumt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Vorlieferanten oder Hersteller. Im Falle der Nichtbestätigung der Sonderkonditionen oder nachträglicher Ablehnung durch den Vorlieferanten oder Hersteller gilt der Preis als vereinbart, wie er sich aus der für den Einräumungszeitraum maßgeblichen Preisliste ergibt. Die Synectico ist in diesem Fall berechtigt, die Differenz zwischen fakturiertem Preis und den für den Einräumungszeitraum maßgeblichen Preis dem Käufer in Rechnung zu stellen.
2.5 Der Käufer verpflichtet sich, bei den gewährten Sonderkonditionen die Herstellerbedingungen einzuhalten. Dem Käufer ist bekannt, dass der Bestand der gewährten Sonderkondition von der Einhaltung der jeweiligen Händlerbedingung abhängt. Synectico behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Herstellerbedingungen, die zu unrecht eingeräumten Sonderkonditionen zu widerrufen und die Differenz gemäß Ziff. 2 zu verlangen, bzw. die Forderungen an den Hersteller abzutreten.
3. Lieferzeiten
3.1 Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Synectico die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materiealbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen- auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat die Synectico auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Der Kunde berechtigt Synectico die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3.3 Gerät Synectico aus Gründen die sie zu vertreten hat in Leistungsverzug, so hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Wertes der verspäteten Lieferung für jede vollendete Woche, maximal jedoch 5%. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletz er Mitwirkungspflichten mit vergleichbarer Bedeutung bzw. Auswirkung, so ist Synectico berechtigt, den ier entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
3.5 Mit Ausgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise der Firma Synectico verstehen sich rein netto ab Werk. Alle Versandkosten insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transport-versicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu lasten des Käufers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Synectico–Preisliste berechnet.
4.2 Alle Forderungen der Synectico für die Ratenzahlung vereinbart wurde, werden sofort fällig, wenn der Käufer eine vereinbarte Ratenzahlung nicht fristgerecht leistet oder wenn er eine Zahlungspflicht mit vergleichbarem Gewicht bzw. vergleichbaren Auswirkungen nicht erfüllt. Eine sofortige Fälligkeit tritt ferner dann ein, wenn der Synectico nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird. Synectico ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen bzw. Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht worden, kann Synectico vom Vertrag zurücktreten.
4.3 Dem Käufer ist bekannt, dass die Synectico die ihr zustehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abtritt bzw. abtreten kann. Im Rahmen dieser Abtretungen werden Käuferdaten an Dritte weitergegeben, sofern dies zur Durchführung des der Abtretung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäftes erforderlich ist.
4.4 Verlangen Lieferbedingungen der Hersteller oder Vorlieferanten von der Synectico detaillierte Angaben über getätigte Umsätze nebst Angabe von individuellen Kundendaten, ist Synectico berechtigt, diese Kundendaten zu übermitteln.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Synectico und dem Käufer Eigentum der Synectico. Der Käufer tritt seine Forderungen gegenüber Dritten bei einer Weiterveräußerung der Ware an Synectico ab.
5.2 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung des gelieferten Gegenstandes mit anderen Gegenständen durch uns oder den Kunden seht uns das Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, wie es sich aus dem Rechnungswert der verarbeiteten Vorbehaltsware zuzüglich des gesamten aus der Verarbeitung resultierenden Wertzuwachses einerseits und zum Anschaffungspreis der anderen, uns nicht gehörenden verarbeitenden Gegenständen andererseits ergibt.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser-, und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsanspüche werden in Höhe des Verkaufspreises der Vorbehaltsware an Synectico abgetreten.
6. Gewährleistung
6.1 Jeder Käufer ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine bei Synectico bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist.
6.2 Der Käufer hat die Lieferung einer Eingangskontrolle zu unterziehen. Hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflichten gilt § 377 HGB. Mängelansprüche gelten nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
7. Gesamthaftung
7.1 Trifft Synectico weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit, so haftet sie – sowohl vertraglich als auch deliktisch – nur, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflichten oder eine „Kardinalpflicht“ verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
7.2 Eine weitergehende Haftung der Synectico als die in diesen Vertrags-bedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatz-ansprüchen des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schäden aus Beratung, Unterstützung bei der Einführung, wegen Nichtverfügbarkeit von Datenverarbeitungsanlagen sind ausgeschlossen.
7.3 Entsprechendes gilt für die Aufwendung für die Widerbeschaffung verlorener Daten, für den Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial keine Ersatzpflicht übernommen wird.
7.4 Die Haftung nach §§1,4 ProduktHaftG bleibt unberührt.
8. Schutzrechte
8.1 Soweit nicht anderes vereinbart, übernimmt Synectico keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn, etwas anderes ist der Synectico bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Der Käufer verpflichtet sich, der Synectico unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
8.2 Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers erstellt worden, so hat der Käufer Synectico von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden, vorausgesetzt, die Forderungen sind Folge der Entwürfe oder Anweisungen das Käufers. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
9. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten; dies gilt nicht für die Abtretung einer Geldforderung.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Sofern der Käufer Kaufmann nach HGB ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtstreitigkeiten der Synectico. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
10.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen die dem Sinn und Zweck der gewollten Bestimmungen am nächsten kommt.














